Begriffe
ABCDEFGHIJKLM
- nach obenB
- Behindertenparkplatz
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Darunter verstehen wir einen entsprechend gekennzeichneten Parkplatz, welcher nicht weiter als 100 Meter vom jeweiligen Objekt entfernt ist. Stufenlos erreichbar wird nicht explizit angeführt, wenn vom Behindertenparkplatz zum Eingang des jeweiligen Objekts keine Stufen vorhanden sind.
Ein Berechtigungsausweis für gehbehinderte Personen nach § 29b StVO 1960 ist bei der Magistratsabteilung MA 15, 1030 Wien, Dr. Thomas-Klestil-Platz 8/2 erhältlich. Informationen erhalten Sie telefonisch unter 01/4000-8015 sowie im Internet unter www.wien.gv.at/ma15
- Bewegungsfläche
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Die Bewegungsfläche ist jene Fläche, die für Bewegungen zur freien Verfügung steht. Für RollstuhlfahrerInnen sollte diese mindestens 150 cm x 150 cm betragen, um ein reibungsloses Wenden des Rollstuhls zu ermöglichen. Bei dieser Online Datenbank sind Flächen, die größer oder gleich 150 cm x 150 cm sind, mit eben diesem Wert angeführt.
- nach obenO
- Öffentliches WC
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Der erforderliche Euroschlüssel ist bei der ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) erhältlich. Nähere Informationen zum Euroschließsystem unter: www.oear.or.at (unter „service“ – „euro key“) oder telefonisch unter 01/5131533.
- nach obenR
- Rampe
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Als seitliche Begrenzung gelten Mauern, Randsteine, Holzbretter oder dergleichen, wodurch eventuelles Abstürzen von der Rampe verhindert wird.
- nach obenS
- Stellplätze für Rollstühle
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Als Stellplatz gilt eine ebene Fläche von mindestens 80 x 120 cm. Bei Flächen, die mehr als vier Stellplätze bieten, ist der Wert für Stellplätze mit „mind. 4“ bzw. „> 4“ angegeben.
- nach obenZ
- Zweiflügelige Türen
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Wenn beide Türen vom Benutzer leicht zu öffnen sind, wird die Gesamtbreite vermessen, ansonsten nur die Breite eines Flügels.

